Lindner & Kneisel

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Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht

Zum Verwaltungsrecht gehören vor allem die Angelegenheiten, in denen die öffentliche Verwaltung mit rechtlicher Wirkung gegenüber dem Bürger ordnend, gestaltend oder leistend tätig ist.

Neben der prozessualen Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten legen wir Wert auf die vorgerichtliche Vermittlung und einvernehmliche sowie zeitnahe Streitbeilegung.

Die Angelegenheiten, die generell dem Verwaltungsrecht zuzuordnen sind sehr vielfältig.

Zu unseren Schwerpunkten im Verwaltungsrecht gehören die folgenden Themenkomplexe.

Unsere Schwerpunkte im Verwaltungsrecht

  • Verfahrensrecht

 

 

 

 

 

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Letzte Änderung: 02.05.2024

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